Für Ihre Sicherheit:
Waldbrandstufen / Lagerfeuer
Grundsätzliches aber doch zwischen Bundes- und Landesrecht anders interpretiertes zur Information
* Waldbrandfibel
* Waldbrandstufen Teil 1
* Waldbrandstufen Teil 2
* Definition Lagerfeuer
Grundsätzlich sind Lagerfeuer und Feuerwerk beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden !
Vermeiden sie unnötigen Ärger, Anzeige und Kosten !
Sie sind an einem Thema, einer Information interessiert ?
Schreiben Sie uns eine Mail !
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März. 2007, Redaktion + Copyright © L&B Günther Tel. 03 64 28 / 6 10 43, aktualisiert